Impressum
Verfahrensverzeichnis
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4 g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:
- Name oder Firma der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 1 BDSG) BILSTEIN GmbH & Co. KG
- Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen (§ 4 e, Abs. 2 BDSG):
Geschäftsführung:
Bernd Grumme
Dipl.-Ing. Gerald Zwickel
Leiter DV/Organisation:
Dipl.-Kfm. Frank Kennert
Datenschutzbeauftragter:
Uwe Breuer - Anschrift der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 3 BDSG):
Im Weinhof
58119 Hagen - Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung (§ 4 e, Abs. 4 BDSG):
Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung dient dem Betrieb eines Kaltwalzwerkes und dem Absatz der dort erstellten Produkte. - Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien (§ 4 e, Abs. 5 BDSG):
Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:- Kundendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Liquiditäts- und Bonitätsdaten, auftragsbezogene Daten)
- Lieferantendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Qualitätsdaten)
- Daten von Mitarbeitern für die Personalverwaltung, -entwicklung, -steuerung, -abrechnung, sowie von Rentnern
- Interessentendaten (Adressdaten, Produktinteresse, Projekte)
- Geschäftspartner (Adressdaten, Produktinteresse, Projekte)
soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können (§ 4 e, Abs. 6 BDSG):
- Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
- Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
- Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
- Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen).
- Regelfristen für die Löschung der Daten (§ 4 e, Abs. 7 BDSG): Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.
- Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (§ 4 e, Abs. 8 BDSG):
Eine Übermittlung in Drittstaaten ist zurzeit nicht geplant.