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Verfahrensverzeichnis

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4 g Abs. 2 vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend § 4 e verfügbar zu machen hat:

  1. Name oder Firma der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 1 BDSG) BILSTEIN GmbH & Co. KG
  2. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige gesetzliche oder nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen (§ 4 e, Abs. 2 BDSG):

    Geschäftsführung:
    Bernd Grumme
    Dipl.-Ing. Gerald Zwickel

    Leiter DV/Organisation:
    Dipl.-Kfm. Frank Kennert

    Datenschutzbeauftragter:
    Uwe Breuer

  3. Anschrift der verantwortlichen Stelle (§ 4 e, Abs. 3 BDSG):
    Im Weinhof
    58119 Hagen

  4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung (§ 4 e, Abs. 4 BDSG):

    Die Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung dient dem Betrieb eines Kaltwalzwerkes und dem Absatz der dort erstellten Produkte.

  5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien (§ 4 e, Abs. 5 BDSG):

    Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und genutzt:

    • Kundendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Liquiditäts- und Bonitätsdaten, auftragsbezogene Daten)
    • Lieferantendaten (Adressdaten, Bankverbindungen, ggf. Qualitätsdaten)
    • Daten von Mitarbeitern für die Personalverwaltung, -entwicklung, -steuerung, -abrechnung, sowie von Rentnern
    • Interessentendaten (Adressdaten, Produktinteresse, Projekte)
    • Geschäftspartner (Adressdaten, Produktinteresse, Projekte)


    soweit diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind.

  6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können (§ 4 e, Abs. 6 BDSG):

    • Öffentliche Stellen, die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden)
    • Interne Stellen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind (z. B. Personalverwaltung, Rechnungswesen, Einkauf, Marketing, Vertrieb, Telekommunikation und EDV)
    • Externe Auftragnehmer (Dienstleistungsunternehmen) entsprechend § 11 BDSG
    • Weitere externe Stellen wie z. B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen).

  7. Regelfristen für die Löschung der Daten (§ 4 e, Abs. 7 BDSG): Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

  8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten (§ 4 e, Abs. 8 BDSG):
    Eine Übermittlung in Drittstaaten ist zurzeit nicht geplant.